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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht StuttgartVerkündungsdatum03 / 2001 

Oberlandesgericht Stuttgart

Entscheidungen 03 / 2001



Insgesamt sind 21 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-STUTTGART – Urteil, 2 U 107/00 vom 30.03.2001

Rechtsgebiete:KG, KiStG B.W., Rabatte, UWG
Leitsatz:Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage gegen Kath. Kirchengemeinde

1. Zu den Voraussetzungen der Rechts- und Parteifähigkeit einer kath. Kirchengemeinde.

2. Erbringt eine Kirchengemeinde Leistungen der Alten- und Krankenpflege, steht sie damit grundsätzlich in einem Wettbewerbsverhältnis zu gewerblichen Unternehmen mit gleichem Leistungsspektrum.

3. Gewährt eine Kirchengemeinde als Trägerin einer Sozialstation ohne eigene Rechtspersönlichkeit den Mitgliedern der sie finanziell unterstützenden und ebenfalls rechtlich nicht selbständigen Fördergemeinschaften Preisnachlässe auf die von ihr erbrachten Pflegeleistungen, die den nach dem Rabatte zulässigen Barzahlungsrabatt übersteigen, liegt darin weder ein Verstoß gegen das Rabatte noch gegen § 1 UWG unter dem Gesichtspunkt eines Vorsprungs durch Rechtsbruch.
Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 2 U 107/00



OLG-STUTTGART – Urteil, 11 UF 331/2000 vom 29.03.2001

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Zur Veröffentlichung des Urteils 11 UF 331/00 Leistungsverweigerung wegen grober Unbilligkeit

Leitsatz:

Beruht der Zugewinn des Ausgleichspflichtigen auf einer Abfindung für materielle oder immaterielle Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall, so kann es im Hinblick auf den Gesichtspunkt der längerfristigen Absicherung der Versorgungslage des Ausgleichspflichtigen angemessen sein, ihm gemäß § 1381 BGB ein weitreichendes Leistungsverweigerungsrecht wegen grober Unbilligkeit des Zugewinnausgleichs zuzubilligen.
Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 11 UF 331/2000

OLG-STUTTGART – Urteil, 19 U 222/2000 vom 29.03.2001

Rechtsgebiete:BGB, AGBG
Leitsatz:Leitsatz:

Ist in den "Allgemeinen Vermietbedingungen" eines gewerblichen Kfz-Vermieters zur Haftung des Mieters bestimmt, dass bei Vereinbarung einer Haftungsbefreiung gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts der Mieter "nach den Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung" für Schäden am gemieteten Fahrzeug freigestellt werde, so lässt sich diese Klausel nicht ohne weiteres dahingehend auslegen, die Freistellung gelte nicht für Schäden, die durch einen leicht fahrlässigen Bedienungsfehler verursacht wurden.
Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 19 U 222/2000

OLG-STUTTGART – Urteil, 9 U 205/00 vom 28.03.2001

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Leitsatz:1. Die Fälligkeit von Zinsen aus einer Sicherungsgrundschuld ist nach § 608 BGB analog zu beurteilen.

2. Die Kostenregelung des § 281 Abs. 3 Satz 2 ZPO ist auf den Fall der nachträglich eingetretenen sachlichen Unzuständigkeit i.S. des § 506 ZPO nicht anzuwenden.
Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 9 U 205/00


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