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JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTUrteil vom 30.05.2007, Aktenzeichen: 20 U 14/06 

OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 20 U 14/06

Urteil vom 30.05.2007


Leitsatz:1. Einzelnen Mitgliedern des Aufsichtsrats fehlt die Prozessführungsbefugnis für eine Unterlassungsklage gegen die Aktiengesellschaft wegen Umstrukturierungsmaßnahmen, die nach Auffassung des Aufsichtsratsmitglieds als qualifizierte faktische Konzernierung unzulässig sein sollen.

2. Ein einzelnes Mitglied des Aufsichtsrats kann ohne entsprechenden Mehrheitsbeschluss des Gremiums vom beherrschten Unternehmen über die gesetzlich vorgesehenen Informationsrechte hinaus nicht die Vorlage von Urkunden zur Einsichtnahme durch den Aufsichtsrat verlangen.
Rechtsgebiete:AktG
Vorschriften:AktG § 111,
Verfahrensgang:LG Stuttgart 39 O 67/06 KfH vom 16.08.2006

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