JuraForum.de > Urteile > OLG-STUTTGART > Urteil vom 30.03.2001, Aktenzeichen: 2 U 107/00
| Leitsatz: | Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage gegen Kath. Kirchengemeinde 1. Zu den Voraussetzungen der Rechts- und Parteifähigkeit einer kath. Kirchengemeinde. 2. Erbringt eine Kirchengemeinde Leistungen der Alten- und Krankenpflege, steht sie damit grundsätzlich in einem Wettbewerbsverhältnis zu gewerblichen Unternehmen mit gleichem Leistungsspektrum. 3. Gewährt eine Kirchengemeinde als Trägerin einer Sozialstation ohne eigene Rechtspersönlichkeit den Mitgliedern der sie finanziell unterstützenden und ebenfalls rechtlich nicht selbständigen Fördergemeinschaften Preisnachlässe auf die von ihr erbrachten Pflegeleistungen, die den nach dem Rabatte zulässigen Barzahlungsrabatt übersteigen, liegt darin weder ein Verstoß gegen das Rabatte noch gegen § 1 UWG unter dem Gesichtspunkt eines Vorsprungs durch Rechtsbruch. |
| Rechtsgebiete: | KG, KiStG B.W., Rabatte, UWG |
| Vorschriften: | KG § 2 I, KiStG B.W. § 24 I, Rabatte § 1 II S. 2, UWG § 1, |
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