JuraForum.de > Urteile > OLG-STUTTGART > Urteil vom 29.03.2001, Aktenzeichen: 19 U 222/2000
| Leitsatz: | Leitsatz: Ist in den "Allgemeinen Vermietbedingungen" eines gewerblichen Kfz-Vermieters zur Haftung des Mieters bestimmt, dass bei Vereinbarung einer Haftungsbefreiung gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts der Mieter "nach den Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung" für Schäden am gemieteten Fahrzeug freigestellt werde, so lässt sich diese Klausel nicht ohne weiteres dahingehend auslegen, die Freistellung gelte nicht für Schäden, die durch einen leicht fahrlässigen Bedienungsfehler verursacht wurden. |
| Rechtsgebiete: | BGB, AGBG |
| Vorschriften: | BGB § 133, BGB § 157, AGBG § 5, |
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