Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTUrteil vom 28.07.2000, Aktenzeichen: 2 U 25/00 

OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 2 U 25/00

Urteil vom 28.07.2000


Leitsatz:Heilung eines Verstoßes gegen § 308 ZPO in der Berufungsinstanz, unzulässige Werbung für ein Lebensmittel

ZPO §§ 263, 264, 308, 523; LMBG § 171 Nr. 5 c; AMG § 2; UWG § 1.

Wer in der Werbung für ein Lebensmittel herausstellt, es erhöhe das Muskelzellvolumen und vergrößere das Muskelvolumen oder es unterstütze den Muskelaufbau, verstößt gegen § 171 Nr. 5 c LMBG.

Ein Zweck der Heilung, Linderung oder Verhütung einer Krankheit ist nicht Voraussetzung des Arzneimittelbegriffs. Für die Abgrenzung zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln kommt es darauf an, ob die betreffenden Substanz überwiegend der Deckung der energetisch-stofflichen Bedürfnisse des menschlichen Organismus zu dienen bestimmt ist oder ob die Beeinflussung der Beschaffenheit, des Zustandes oder Funktion des Körpers bezweckt ist und somit andere Zwecke als die der Ernährung oder des Genusses im Vordergrund stehen.
Rechtsgebiete:ZPO, LMBG, AMG, UWG
Vorschriften:ZPO § 263, ZPO § 264, ZPO § 308, ZPO § 523, LMBG § 171 Nr. 5 c, AMG § 2, UWG § 1,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-STUTTGART – Urteil vom 28.07.2000, Aktenzeichen: 2 U 25/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-STUTTGART - 28.07.2000, 2 U 25/00" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum