JuraForum.de > Urteile > OLG-STUTTGART > Urteil vom 27.07.2009, Aktenzeichen: 5 U 39/09
| Leitsatz: | 1. Der Vollstreckbarerklärung eines amerikanischen Urteils, in dem dem Beklagten die Erstattung von Kosten aus einem vorangegangenen Rechtsstreit auferlegt wird, steht unter dem Gesichtspunkt des ordre public nicht entgegen, dass die Entscheidung sich nicht am Obsiegen bzw. Unterliegen in dem Urspruchsrechtsstreit orientiert, sondern an prozessualem (Fehl-)Verhalten. 2. Eine Verurteilung zu - grundsätzlich nicht für vollstreckbar zu erklärendem Strafschadenersatz ("punitive damages") steht die Vollstreckbarerklärung einer Verurteilung zur Kostenerstattung aus diesem Rechtsstreit nicht entgegen, wenn die Kostenerstattungspflicht unabhängig von der Verurteilung zu Strafschadenersatz festgestellt wird. Die Rechtsmittelfrist läuft noch. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 328, ZPO § 722, ZPO § 723, |
| Verfahrensgang: | LG Heilbronn, 1 O 189/08 vom 13.02.2009 |
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