JuraForum.de > Urteile > OLG-STUTTGART > Urteil vom 26.06.2001, Aktenzeichen: 14 U 81/00
| Leitsatz: | 1. Der Arzt muss vor einem Eingriff nur über eingriffspezifische Risiken aufklären, die ihm bekannt sind oder bekannt sein müssen. 2. 1996 musste vor einer Le-Fort-I-Osteotomie nicht über das Risiko einer Erblindung aufgeklärt werden, weil damals nur in drei Fallberichten eine Erblindung im Zusammenhang mit einer Le-Fort-I-Osteotomie genannt worden war und einem Facharzt daraus die Kenntnis eines medizinischen Zusammenhangs der Operation mit der Beeinträchtigung des anatomisch entfernt liegenden Sehnervs nicht bekannt sein musste. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 97 Abs. 1, ZPO § 708 Nr. 10, ZPO § 711, |
| Verfahrensgang: | LG Ulm 6 O 249/96 |
| Rechtskraft: | ja |
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