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JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTUrteil vom 26.06.2001, Aktenzeichen: 14 U 81/00 

OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 14 U 81/00

Urteil vom 26.06.2001


Leitsatz:1. Der Arzt muss vor einem Eingriff nur über eingriffspezifische Risiken aufklären, die ihm bekannt sind oder bekannt sein müssen.

2. 1996 musste vor einer Le-Fort-I-Osteotomie nicht über das Risiko einer Erblindung aufgeklärt werden, weil damals nur in drei Fallberichten eine Erblindung im Zusammenhang mit einer Le-Fort-I-Osteotomie genannt worden war und einem Facharzt daraus die Kenntnis eines medizinischen Zusammenhangs der Operation mit der Beeinträchtigung des anatomisch entfernt liegenden Sehnervs nicht bekannt sein musste.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 97 Abs. 1, ZPO § 708 Nr. 10, ZPO § 711,
Verfahrensgang:LG Ulm 6 O 249/96
Rechtskraft:ja

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