Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTUrteil vom 25.02.2009, Aktenzeichen: 4 U 204/08 

OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 4 U 204/08

Urteil vom 25.02.2009


Leitsatz:1. Die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG ist auf Unterlassungsansprüche aus dem Urheberrecht nicht anwendbar.

2. Ein Zuwarten des Antragstellers von mehr als acht Wochen bzw. zwei Monaten ab dem maßgeblichen Zeitpunkt der Kenntniserlangung ist regelmäßig dringlichkeitsschädlich.

3. Ist wegen zu langen Zuwartens die Dringlichkeit für die Verfolgung eines vorbeugenden Unterlassungsanspruchs entfallen, besteht auch für die Verfolgung eines auf Wiederholungsgefahr gestützten Unterlassungsanspruchs keine (erneute) Dringlichkeit, es sei denn, die begangene Verletzungshandlung weist eine andere Qualität auf als die Handlung, deren Begehung drohte.
Rechtsgebiete:UrhG, ZPO, UWG
Vorschriften:UrhG § 97 Abs. 1, ZPO § 935, ZPO § 940, UWG § 12 Abs. 2,
Verfahrensgang:LG Stuttgart, 17 O 466/08 vom 09.10.2008

Volltext

Um den Volltext vom OLG-STUTTGART – Urteil vom 25.02.2009, Aktenzeichen: 4 U 204/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-STUTTGART - 25.02.2009, 4 U 204/08" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum