Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTUrteil vom 25.02.2009, Aktenzeichen: 14 U 24/08 

OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 14 U 24/08

Urteil vom 25.02.2009


Leitsatz:1. Zwar vollzieht sich die interne Willensbildung einer Personengesellschaft durch Beschlüsse der Gesellschafter, welche die "Herren der Gesellschaft" sind. Daraus folgt aber jedenfalls in der Kommanditgesellschaft keine umfassende Beschlusskompetenz der Gesellschafterversammlung. Soweit die Mitwirkungsrechte der Kommanditisten beschränkt sind, fehlt es grundsätzlich an einer Beschlusskompetenz der - auch die Kommanditisten umfassenden - Gesellschafterversammlung.

2. Beschlüsse, die nur eine bestehende Regelung bestätigen sollen, bedürfen grundsätzlich einer Beschlusskompetenz der Gesellschafterversammlung. Auch der bloßen Bestätigung einer bereits bestehenden Regelung kommt ein Regelungsgehalt zu, da in der Bestätigung eines Rechtsgeschäfts zugleich seine erneute Vornahme liegt und ein entsprechender Regelungswille jedenfalls dann anzunehmen ist, wenn Zweifel an der Wirksamkeit des bestätigten Rechtsgeschäfts bestanden.

Der Tatbestand des Urteils wurde durch Beschluss vom 02.04.2009 berichtigt. Die Berichtigung ist in der anonymisierten Fassung bereits berücksichtigt. Gegen die Entscheidung wurde unter dem Az. II ZR 76/09 Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof eingelegt.
Rechtsgebiete:HGB, BGB
Vorschriften:HGB § 119, HGB § 164, BGB § 141,
Verfahrensgang:LG Ellwangen, 10 O 138/07 vom 17.04.2008

Volltext

Um den Volltext vom OLG-STUTTGART – Urteil vom 25.02.2009, Aktenzeichen: 14 U 24/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-STUTTGART - 25.02.2009, 14 U 24/08" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum