JuraForum.de > Urteile > OLG-STUTTGART > Urteil vom 24.11.2000, Aktenzeichen: 2 U 158/00
| Leitsatz: | Unternehmensberater, Rechtsberatung, "Subventionslotse" Wenn die im Rahmen einer umfassenden Unternehmensberatungs-Tätigkeit auch gebotene Beratung über bestehende Fördermittel-Programme, über die Förderungsfähigkeit und über die Beschaffung der Fördermittel nebst Unterstützung bei deren Beantragung nicht das Schwergewicht der Tätigkeit bildet, liegt Beratung auf wirtschaftlichem, nicht rechtlichem Gebiet vor. Eine Werbung für solche so eingebundene Fördermittel-Beratung verstößt nicht gegen § 1 UWG i.V.m. § 1 RBerG, und zwar auch dann nicht, wenn auf die Spezialisierung für solche Fördermittel-Beratung hingewiesen, z.B. die Bezeichnung "Subventionslotse" verwendet wird. Rechtsberatung liegt allerdings dann vor, wenn der Unternehmensberater in der Werbung auf die Einschaltung eines Rechtsanwaltes hinweist und mit Freistellung von Kosten hierfür wirbt. |
| Rechtsgebiete: | UWG, RBerG |
| Vorschriften: | UWG § 1, RBerG § 1, |
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