JuraForum.de > Urteile > OLG-STUTTGART > Urteil vom 22.10.1999, Aktenzeichen: 2 U 86/99
| Leitsatz: | Leitsatz: Synthetikdaunen- irreführende Warenbezeichnung § 3 UWG Die Verwendung der Bezeichnung Synthetik-Daunen für ein Produkt, das zu 100 % aus Polyester besteht, ist irreführend i.S.v. § 3 UWG, weil es in seiner stofflichen Struktur der Watte ähnlich weder flaumig noch federleicht wie Daunen ist und deshalb nicht alle für den Verbraucher wesentlichen Eigenschaften des Naturprodukts besitzt. Außerdem verbindet der Verkehr mit dem Wort Daune eine reine Natürlichkeit, so daß für nicht unerhebliche Teile des Verkehrs mit dem Ausdruck Synthetik-Daunen die Vorstellung synthetisch behandelter Naturdaunen nicht fernliegend sein wird, was der Senat auf Grund eigener Sachkunde feststellen kann. Ein nach § 13 II Nr. 32 UWG klagbefugter Verband handelt nicht mißbräuchlich, wenn er wegen vergleichbarer Wettbewerbsverstöße nur gegen Nichtmitglieder gerichtlich vorgeht. |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Vorschriften: | UWG § 3, |
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