JuraForum.de > Urteile > OLG-STUTTGART > Urteil vom 22.04.1999, Aktenzeichen: 7 U 206/98
| Leitsatz: | Enthält der notarielle Kaufvertrag über ein Hanggrundstück bzgl. der Bodenbeschaffentheit den Hinweis "zum Teil Knollenmergel" und die Erklärung, dem Käufer sei der Zustand des Grundstücks bekannt, scheiden Ansprüche des Käufers wegen eines Sachmangels oder gar arglistigem Verschweigen eines Fehlers auch dann aus, wenn dieser Hinweis nicht von einer Aufklärung darüber begleitet ist, daß deshalb mit deutlich höheren Gründungsmaßnahmen gerechnet werden müsse. Anmerkung: Die Entscheidung ist rechtskräftig. Der BGH hat die Revision durch Beschluß v. 16.3.2000 nicht angenommen (AZ V ZR 199/99) |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 463, BGB § 823, BGB § 826, |
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