JuraForum.de > Urteile > OLG-STUTTGART > Urteil vom 21.03.2002, Aktenzeichen: 11 UF 332/2001
| Leitsatz: | 1) Trotz gesteigerter Erwerbsobliegenheit gem. § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB kann sich der Vater gegenüber einem bei der Mutter lebenden ehelichen Kind auf Leistungsunfähigkeit berufen, wenn er zwei weitere eheliche Kinder in seinem Haushalt betreut und deshalb in seinem Beruf als Handwerksmeister weniger Erträge erwirtschaftet als während des Zusammenlebens der Familie. 2) Neben der Betreuung und Versorgung von zwei Kindern im Alter von 10 und 12 Jahren besteht gegenüber einem weiteren, im Haushalt des anderen Elternteils lebenden minderjährigen Kind nicht die Obliegenheit zur Aufgabe eines viele Jahre geführten Handwerksbetriebs und zur Aufnahme einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit in abhängiger Stellung. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 1603 Abs. 2 S. 1, |
| Verfahrensgang: | AG Schwäbisch Gmünd 7 F 235/2001 |
Um den Volltext vom OLG-STUTTGART – Urteil vom 21.03.2002, Aktenzeichen: 11 UF 332/2001 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-STUTTGART - 21.03.2002, 11 UF 332/2001" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum