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JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTUrteil vom 21.03.2001, Aktenzeichen: 9 U 204/00 



OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 9 U 204/00

Urteil vom 21.03.2001


Leitsatz:Leitsatz:

1. Eine Bank ist grundsätzlich nicht verpflichtet, dem künftigen Kreditnehmer die Grenzen seiner eigenen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit aufzuzeigen.

2. Die Überprüfung der Werthaltigkeit einer zu erwerbenden Immobilie durch die Bank erfolgt in deren eigenem Interesse und beinhaltet keine Verpflichtung gegenüber dem Kreditinteressenten, bestimmte Sorgfaltsmaßstäbe zu beachten.

3. Eine Aufklärungspflicht aus dem Gesichtspunkt des Wissensvorsprungs setzt einen konkreten Wissensvorsprung der Bank über spezielle Risiken des Projekts voraus, nicht über allgemeine, dem Kreditnehmer jederzeit erkennbare. Dazu gehört ein positives Wissen der Bank hinsichtlich der aufklärungspflichtigen Umstände und die Erkennbarkeit des Wissensvorsprungs.
Rechtsgebiete:KWG, ZPO
Vorschriften:KWG § 18, ZPO § 543 Abs. 1, ZPO § 97 Abs. 1, ZPO § 708 Nr. 10, ZPO § 711,

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