JuraForum.de > Urteile > OLG-STUTTGART > Urteil vom 20.06.2000, Aktenzeichen: 14 U 73/98
| Leitsatz: | 1. Der Arzt, an den ein Patient zu einer bestimmten Untersuchung ohne Äußerung eines bestimmten Krankheitsverdachts vom Hausarzt überwiesen wird, darf sich auf die Durchführung dieser Untersuchung beschränken. 2. Ein Radiologe, dem ein Patient vom Hausarzt zur Anfertigung eines CT des Kopfes mit der Angabe "z.B. intracranieller Prozeß" überwiesen wird, ist nicht verpflichtet, statt eines nativen CT ein Kontrastmittel-CT zu fertigen, wenn das CT keinen ungewöhnlichen Befund ergibt. |
| Vorschriften: | -, |
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