JuraForum.de > Urteile > OLG-STUTTGART > Urteil vom 19.04.2000, Aktenzeichen: 20 U 96/99
| Leitsatz: | Leitsatz: 1) Ein mit einfacher Stimmenmehrheit gefasster Beschluss über die Nachschusspflicht der Gesellschafter bedarf auch bei der Kommanditgesellschaft einer hinreichenden sachlichen Legitimation. Diese wird durch eine im Gesellschaftsvertrag vorgesehene allgemeine Geltung des Mehrheitsprinzips für Vertragsänderungen nicht vermittelt. 2) Durch Gesellschaftsvertrag kann die Berufung aus Beschlussmängel von einer klageweisen Geltendmachung innerhalb einer bestimmten Ausschlussfrist ( hier: 6 Monate ) beschränkt werden. Eine solche Bestimmung gilt auch für Beschlüsse, die eine Erhöhung der Kapitalbeteiligungen der Gesellschafter vorsehen. |
| Rechtsgebiete: | AktG, ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 543 Abs. 1, ZPO § 97 Abs. 1, ZPO § 708 Nr. 10, ZPO § 713, AktG § 246, |
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