JuraForum.de > Urteile > OLG-STUTTGART > Urteil vom 15.12.2005, Aktenzeichen: 13 U 10/05
| Leitsatz: | 1. Zu den Anforderungen an Verkaufsprospekte von Fondsbeteiligungen. 2. Zur Frage der Beweislast hinsichtlich der Übergabe der Verkaufsprospekte. 3. Grundsätzlich genügt sowohl der Anlageberater als auch der Anlagevermittler seinen Aufklärungspflichten bereits dadurch, dass er dem Anleger den Emissionsprospekt übergibt, in dem die Risiken dargestellt sind, die mit einer Beteiligung verbunden sind. Ein Aufklärungsmangel kommt in diesem Fall nur dann in Betracht, wenn der Anlageberater bzw. Anlagevermittler die Risiken verharmlost hat. 4. Ein Beratungsverschulden liegt nicht vor, wenn lediglich kritische Pressestimmen in Branchendiensten nicht weitergegeben werden. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 276, BGB § 823, BGB § 826, |
| Verfahrensgang: | LG Stuttgart 7 O 420/03 vom 16.09.2004 |
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