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JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTUrteil vom 15.02.2007, Aktenzeichen: 10 U 168/06 

OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 10 U 168/06

Urteil vom 15.02.2007


Leitsatz:Die nur mit einem Antwortfeld für "Ja" oder "Nein" verbundene Frage "Nahmen oder nehmen Sie Drogen, Betäubungs- oder Rauschmittel ? Wurden oder werden Sie wegen der Folgen von Alkoholgenuss beraten oder behandelt ?" in einem Fragebogen zu einem Antrag auf Beschluss einer Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist nicht hinreichend verständlich, wenn sie vom Versicherungsvertreter dem Interessenten lediglich vorgelesen wurde und diese Frage direkt nach mehreren ineinander verschachtelten Fragen nach Untersuchungen, Beratungen und Behandlungen in den letzten fünf Jahren und nach der Frage, warum untersucht, beraten oder behandelt worden sei, gestellt wird. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Vertreter den Fragebogen anhand der Antworten des Interessenten ausfüllt und diesem sodann zur Unterschrift ohne ausdrückliche Auffoderung, den Fragenkatalog nochmals durchzulesen und die Antworten zu überprüfen, vorlegt.
Rechtsgebiete:VVG
Vorschriften:VVG § 16 Abs. 1, VVG § 22,
Verfahrensgang:LG Ulm 3 O 477/05 vom 26.05.2006

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