JuraForum.de > Urteile > OLG-STUTTGART > Urteil vom 15.01.2007, Aktenzeichen: 5 U 98/06
| Leitsatz: | 1. Das französische Insolvenzrecht gestattet dem Insolvenzverwalter, den Insolvenzschuldner mit der Druchsetzung eines Anspruchs, der zur Insolvenzmasse gehört, zu ermächtigen. 2. Vor Geltung der EuInsO entfaltet ein französisches Insolvenzverfahren lediglich Wirkung in Frankreich und erfaßte im Ausland gelegenes Vermögen nicht. 3. Soweit nach dem bis 1994 geltenden französischen Insolvenzrecht Forderungen - auch solche, die grundbuchrechtlich gesichert waren - als erloschen galten, wenn sie nicht innerhalb der gesetzlichen Frist im Insolvenzverfahren angemeldet wurden, verstieß dies im Blick auf im Ausland lebende Gläubiger, denen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unbekannt war, gegen den ordre publik.Die Rechtsmittelfrist läuft noch. |
| Rechtsgebiete: | EGBGB, EuInsO, code de commerce |
| Vorschriften: | EGBGB Art. 6, EGBGB Art. 43 Abs. 1, EuInsO Art. 5, EuInsO Art. 102, code de commerce Art. 621-1 ff, |
| Verfahrensgang: | LG Stuttgart 21 O 615/2004 vom 17.05.2006 |
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