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JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTUrteil vom 14.05.2007, Aktenzeichen: 5 U 19/07 

OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 5 U 19/07

Urteil vom 14.05.2007


Leitsatz:Beinhaltet ein Mietvertrag ein Ankaufsrecht des Mieters nach Beendigung des auf 20 Jahre abgeschlossenen Mietvertrags, bedarf dies der notariellen Beurkundung.

Fehlt es daran, führt dies gem. § 139 BGB zur Nichtigkeit auch des Mietvertrags, wenn dieser ohne das Ankaufsrecht nicht oder nicht unter diesen Konditionen abgeschlossen worden wäre.

Die Berufung auf die Formnichtigkeit gemäß § 242 BGB nach 10-jähriger Vertragsdauer ist nicht treuwidrig, wenn die Parteien alsbald nach Vertragsschluss die Nichtigkeit erkennen und jahrelang über eine Beurkundung des Vertrags verhandeln, zu der es jedoch letztlich nicht kommt.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 139, BGB § 242, BGB § 311 b,
Verfahrensgang:LG Stuttgart 9 O 303/05 vom 25.10.2006

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