JuraForum.de > Urteile > OLG-STUTTGART > Urteil vom 14.05.2007, Aktenzeichen: 5 U 19/07
| Leitsatz: | Beinhaltet ein Mietvertrag ein Ankaufsrecht des Mieters nach Beendigung des auf 20 Jahre abgeschlossenen Mietvertrags, bedarf dies der notariellen Beurkundung. Fehlt es daran, führt dies gem. § 139 BGB zur Nichtigkeit auch des Mietvertrags, wenn dieser ohne das Ankaufsrecht nicht oder nicht unter diesen Konditionen abgeschlossen worden wäre. Die Berufung auf die Formnichtigkeit gemäß § 242 BGB nach 10-jähriger Vertragsdauer ist nicht treuwidrig, wenn die Parteien alsbald nach Vertragsschluss die Nichtigkeit erkennen und jahrelang über eine Beurkundung des Vertrags verhandeln, zu der es jedoch letztlich nicht kommt. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 139, BGB § 242, BGB § 311 b, |
| Verfahrensgang: | LG Stuttgart 9 O 303/05 vom 25.10.2006 |
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