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JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTUrteil vom 12.05.2000, Aktenzeichen: 2 U 251/99 

OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 2 U 251/99

Urteil vom 12.05.2000


Leitsatz:Auslaufmodell UWG § 3

Selbst ein vom Hersteller nicht mehr produzierter Waschautomat ist kein Auslaufnodell, solange er vom Hersteller noch neben einem Nachfolgemodell ohne Preisabschlag an die Handler ausgeliefert wird und vom Hersteller nicht zum Auslaufmodell erklärt wurde.

Zumindest muß der Händler einen solchen Waschautomaten, den er noch vor dem Erscheinen des Nachfolgemodells eingekauft hat und den er kurz darauf ohne Preisabschlag anbietet, in der Werbung nicht als Auslaufmodell bezeichnen, solange der Hersteller den Automaten noch neben dem Nachfolgemodell ohne Preisabschlag an die Händler ausliefert.

Urteil vom 12.5.2000 - 2 U 251/99
Rechtsgebiete:UWG
Vorschriften:UWG § 3,

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