( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTUrteil vom 11.11.2003, Aktenzeichen: 12 U 125/03 



OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 12 U 125/03

Urteil vom 11.11.2003


Leitsatz:1. Dem vom Bundesgerichtshof (Urteil vom 27. Mai 2003 - IX ZR 169/02, WM 2003, 1690) anerkann-ten allgemeinen Erfahrungssatz, nach dem sich wegen der Strafbarkeit der Nichtabführung von Sozialver-sicherungsbeiträgen einem Sozialversicherungsträger aufdränge, dass seine Ansprüche oft vorrangig vor anderen befriedigt werden, steht nicht entgegen, dass der Geschäftsführer einer GmbH (noch) keinen Insolvenzantrag nach § 64 GmbHG gestellt hat. Hieraus kann angesichts der Überlegungsfrist von bis zu drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit nicht auf eine fortbestehende Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft geschlossen werden.

2. Die Insolvenzanfechtung bzgl. abgeführter Sozialversicherungsbeiträge steht nicht im Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHZ 134, 304 ff.) hinsichtlich des Bestehens einer Pflicht zur vorrangigen Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen, weil hiervon einer Insolvenzanfechtung unterliegende Rechtshandlungen nicht erfasst werden.
Rechtsgebiete:InsO
Vorschriften:InsO § 133, InsO § 143,
Verfahrensgang:LG Ellwangen 3 O 35/03 vom 23.05.2003

Volltext

Um den Volltext vom OLG-STUTTGART – Urteil vom 11.11.2003, Aktenzeichen: 12 U 125/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-stuttgart/olg-stuttgart-urteil-vom-11-11-2003-az-12-u-12503

"OLG-STUTTGART - 11.11.2003, 12 U 125/03" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN