Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTUrteil vom 11.09.2002, Aktenzeichen: 4 U 108/2002 

OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 4 U 108/2002

Urteil vom 11.09.2002


Leitsatz:Das Mähen von zum Straßenkörper gehörenden Grünstreifen fallt in den Umfang der Straßenverkehrssicherungspflicht.

Die Gefahr, dass es hierbei durch das Wegschleudern von Steinen oder anderen Gegenständen zu einer Verletzung von Straßenbenutzern kommen kann, ist im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren vom Sicherungspflichtigen möglichst weitgehend zu vermeiden. Dabei dürfen an die Zumutbarkeit keine überzogenen Anforderungen gestellt werden.

Das danach verbleibende Restrisiko hat der Verkehrsteilnehmer selbst zu tragen.
Rechtsgebiete:BGB, GG, StraßenG
Vorschriften:BGB § 839 Abs. 1 S. 1, GG Art. 34 S. 1, StraßenG § 3 Abs. 1 Nr. 3, StraßenG § 2 Abs. 2 Nr. 1 b, StraßenG § 9, StraßenG § 44, StraßenG § 59,
Stichworte:Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht durch das Wegschleudern von Steinen bei Mäharbeiten,
Verfahrensgang:LG Tübingen 4 O 16/2002 vom 16.05.2002

Volltext

Um den Volltext vom OLG-STUTTGART – Urteil vom 11.09.2002, Aktenzeichen: 4 U 108/2002 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-STUTTGART - 11.09.2002, 4 U 108/2002" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum