JuraForum.de > Urteile > OLG-STUTTGART > Urteil vom 11.07.2000, Aktenzeichen: 10 U 59/2000
| Leitsatz: | Der Teilnehmer an einem Fußballspiel nimmt solche Verletzungen in Kauf, die auch bei regelgerechtem Spiel nicht zu vermeiden sind. Er ist dafür beweispflichtig, dass der Gegenspieler sich nicht regelgerecht verhalten und schuldhaft gehandelt hat. Liegt ein Verhalten im Grenzbereich zwischen der einem Fußballspiel eigenen und gebotenen Härte und der unzulässigen Unfairness vor, so liegt nicht nur objektiv ein geringer Verstoß, sondern auch nur im Ausnahmefall ein Verschulden vor. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 823 I, BGB § 823 II, |
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