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JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTUrteil vom 10.08.2000, Aktenzeichen: 7 U 83/00 

OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 7 U 83/00

Urteil vom 10.08.2000


Leitsatz:§ 4 Abs. 1 k, Abs. 2 a ARB (75)

1. Die Wahrnehmung der Rechte in einem Streit um die Frage, ob der Käufer einer mangelfrei errichteten Eigentumswohnung vom Verkäufer in hinreichender Weise über eine allein bauordnungsrechtliche Nutzungseinschränkung in einem Gewerbegebiet aufgeklärt worden ist, fällt in der Rechtsschutzversicherung nicht unter den Risikiausschluß des § 4 Abs. 1 k ARB.

2. Die Ausschlußnorm des § 4 Abs. 2 a ARB erfordert nicht eine Interessenwahrnehmung gegenüber demjenigen, dessen Rechte verletzt worden sind, sondern erfasst auch den Fall einer Auseinandersetzung mit demjenigen, der am Rechtsverstoß mitgewirkt hatte.
Rechtsgebiete:ARB (75)
Vorschriften:ARB (75) § 4 Abs. 1 k, ARB (75) § 4 Abs. 2 a,

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