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JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTUrteil vom 10.05.2000, Aktenzeichen: 9 U 24/2000 



OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 9 U 24/2000

Urteil vom 10.05.2000


Leitsatz:Leitsatz:

1. Beweisschwierigkeiten eines Kapitalanlegers, die sich bei von ihm behaupteter Nichtaufklärung aus der Führung eines Negativbeweises ergeben, wird dadurch Rechnung getragen, daß der Vermittler die Behauptung des Anlegers substantiiert bestreiten muß.

2. Zum Mitverschulden eines Kapitalanlegers am Verlust seines Kapitals

3. Voraussetzungen für die Eigenhaftung eines Vertreters im Zusammenhang mit dem Verlust des angelegten Kapitals.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 249,

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