JuraForum.de > Urteile > OLG-STUTTGART > Urteil vom 09.02.2001, Aktenzeichen: 2 U 131/00
| Leitsatz: | Löschungs-/ Unterlassungsklage wegen einer "generischen" Domain-Bezeichnung 1. Die Löschung von aus allgemeinen Begriffen wie Gattungs- und Branchenbezeichnungen gebildeten Internet-Domains kann nicht aus Markenrecht verlangt werden. 2. Auch ein gegen die Verwendung einer solchen Domain-Bezeichnung gerichteter Unterlassungsanspruch aus § 1 UWG besteht grundsätzlich nicht. Denn die Wahl einer beschreibenden Domain kann nicht schon per se als wettbewerbswidrig angesehen werden. Auch ein dadurch ausgelöster "Kanalisierungseffekt" genügt hierfür nicht. |
| Rechtsgebiete: | MarkenG, UWG |
| Vorschriften: | MarkenG § 8 II Nr. 1, 2, MarkenG § 50 I, UWG 1, |
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