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JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTUrteil vom 07.09.2004, Aktenzeichen: 1 U 17/04 



OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 1 U 17/04

Urteil vom 07.09.2004


Leitsatz:1. Der Abschluss eines mit Haftungsrisiken verbundenen Verlustübernahmevertrags durch die Anlagegesellschaft und der Erlass einer für die Risikobeurteilung erheblichen Untersagungsverfügung durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen sind regelmäßig von erheblicher Bedeutung für die Frage einer Beteiligung an dieser Gesellschaft.

2. Prospektverantwortliche, die auf solche, nach Abfassung eines Prospekts entstandene oder bekannt gewordene Umstände nicht ausdrücklich hinweisen, können von auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospekts vertrauenden Anlegern auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB a. F § 276,
Verfahrensgang:LG Ulm 4 O 560/2002 vom 16.01.2004

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