JuraForum.de > Urteile > OLG-STUTTGART > Urteil vom 04.01.2000, Aktenzeichen: 14 U 31/98
| Leitsatz: | 1. Ein Neugeborener ist bei einem erhöhten Risiko für das Auftreten einer Neugeboreneninfektion innerhalb der ersten 48 Stunden engmaschig zu beobachten. 2. Der Klinikträger muss für einen neonatologischen Notfall innerhalb dieser Zeit ausreichende organisatorische Vorkehrungen treffen, insbesondere sicherstellen, dass beim Auftreten von Atemnot ein kompetenter Arzt zugezogen wird, und regeln, welchen Arzt das Pflegpersonal zu verständigen hat. 3. Der zugezogene Kinderarzt darf sich, wenn er für eine erforderliche Intubation des Neugeborenen keine ausreichenden Kenntnisse und Erfahrungen besitzt, nicht mit einer Maskenbeatmung begnügen, sondern muss dafür sorgen, dass ein kompetenter Krankenhausarzt hinzugezogen wird. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 519, ZPO § 92 Abs. 1, ZPO § 97 Abs. 1, ZPO § 100, ZPO § 708 Nr. 11, ZPO § 713, |
| Stichworte: | Arzthaftung, |
| Verfahrensgang: | LG Ravensburg 3 O 1260/96 |
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