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JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTBeschluss vom 31.05.2001, Aktenzeichen: 8 W 23/2001 

OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 8 W 23/2001

Beschluss vom 31.05.2001


Leitsatz:Es bleibt bei einer dreifachen Verfahrensgebühr aus dem vollen (Anfangs-) Streitwert auch dann, wenn die Parteien den Rechtsstreit alsbald wegen des weitaus größeren Teils übereinstimmend für erledigt erklären und nur über den Rest ein Versäumnisurteil ergeht.
Rechtsgebiete:GKG-KV
Vorschriften:GKG-KV Nr. 1210, GKG-KV Nr. 1211,
Stichworte:Verfahrensgebühr / Teil-Erledigung,
Verfahrensgang:LG Stuttgart 11 KfH O 56/2000

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