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JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTBeschluss vom 30.01.2001, Aktenzeichen: 8 W 634/2000 

OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 8 W 634/2000

Beschluss vom 30.01.2001


Leitsatz:Privatgutachten der Versicherung

Das von einer Versicherung vorgerichtlich eingeholte Privatgutachten gehört dann nicht zu den erstattungsfähigen Kosten des Rechtsstreits, wenn es zur Prüfung der Einstandspflicht (wegen Berufsunfähigkeit) gemäß Versicherungsbedingungen auf Kosten der Versicherung eingeholt wurde; daran ändert auch die Tatsache nichts, dass das Gutachten nach Ablehnung der Leistungspflicht im nachfolgenden Deckungsprozess Bedeutung erlangt.
Rechtsgebiete:ZPO, VVG
Vorschriften:ZPO § 91 Abs. 1 S. 1, VVG § 185,

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