JuraForum.de > Urteile > OLG-STUTTGART > Beschluss vom 28.06.2000, Aktenzeichen: 1 Ws 125/00
| Leitsatz: | Die Verteidigung mehrerer der selben Tat Beschuldigter in einem Verfahren bewirkt regelmäßig einen strukturellen Interessenkonflikt zwischen den Mitgliedern einer Anwaltssozietät. Die Bestellung eines Sozietätsmitglieds zum Pflichtverteidiger eines Beschuldigten ist daher unzulässig, wenn ein Interessenkonflikt nicht ausnahmsweise von vorne herein ausgeschlossen werden kann. |
| Rechtsgebiete: | StPO, BRAO, BORA |
| Vorschriften: | StPO § 142 Abs. 1 Satz 3, BRAO § 43 a Abs. 4, BORA § 3 Abs. 2, |
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