( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTBeschluss vom 28.01.2005, Aktenzeichen: 3 Ausl. 76/03 



OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 3 Ausl. 76/03

Beschluss vom 28.01.2005


Leitsatz:1. Urteil i.S.v. § 83 Nr. 3 IRG ist auch eine Entscheidung zweiter oder höherer Instanz, für deren Zustandekommen die Anwesenheit des Verfolgten und die Gelegenheit zu persönlichem Verteidigungsvorbringen unter dem Gesichtspunkt wirksamer Verteidigung unverzichtbar ist. Das gilt jedenfalls für ein Berufungsurteil, in dem die Strafaussetzung zur Bewährung aufgehoben und so erstmals ein auslieferungsfähiger Rechtsfolgenausspruch herbeigeführt wird.

2. Für eine persönliche Ladung oder Unterrichtung i.S.v. § 83 Nr. 3 IRG reicht es nicht aus, wenn sie an einen Pflichtverteidiger bewirkt wird, der keinen nachgewiesenermaßen verlässlichen Kontakt zu dem Verfolgten hat.
Rechtsgebiete:IRG, 2. ZP-EuAlÜbk
Vorschriften:IRG § 83 Nr. 3, 2. ZP-EuAlÜbk Art. 3 Abs. 1,
Stichworte:Auslieferung zur Vollstreckung eines (hier: ungarischen) Abwesenheitsurteils zweiter Instanz,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-STUTTGART – Beschluss vom 28.01.2005, Aktenzeichen: 3 Ausl. 76/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-stuttgart/olg-stuttgart-beschluss-vom-28-01-2005-az-3-ausl-7603

"OLG-STUTTGART - 28.01.2005, 3 Ausl. 76/03" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN