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JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTBeschluss vom 28.01.2005, Aktenzeichen: 3 Ausl. 116/04 

OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 3 Ausl. 116/04

Beschluss vom 28.01.2005


Leitsatz:1. Zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen einen deutschen Staatsangehörigen bei übermäßiger Verfahrensdauer im ersuchenden Mitgliedstaat.

2. Dass gegen einen Verfolgten Europäischer Haftbefehl und Haftbefehl im ersuchenden Staat besteht, lässt keinen zwingenden Schluss auf Fluchtgefahr zu.
Rechtsgebiete:IRG
Vorschriften:IRG § 15, IRG § 49, IRG § 80 Abs. 1,
Stichworte:Europäischer Haftbefehl, Auslieferung Deutscher an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (hier: Republik Polen), Auslieferungshaft, übermäßige Verfahrensdauer, Fluchtgefahr,

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