JuraForum.de > Urteile > OLG-STUTTGART > Beschluss vom 28.01.2005, Aktenzeichen: 3 Ausl. 116/04
| Leitsatz: | 1. Zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen einen deutschen Staatsangehörigen bei übermäßiger Verfahrensdauer im ersuchenden Mitgliedstaat. 2. Dass gegen einen Verfolgten Europäischer Haftbefehl und Haftbefehl im ersuchenden Staat besteht, lässt keinen zwingenden Schluss auf Fluchtgefahr zu. |
| Rechtsgebiete: | IRG |
| Vorschriften: | IRG § 15, IRG § 49, IRG § 80 Abs. 1, |
| Stichworte: | Europäischer Haftbefehl, Auslieferung Deutscher an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (hier: Republik Polen), Auslieferungshaft, übermäßige Verfahrensdauer, Fluchtgefahr, |
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