( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTBeschluss vom 28.01.2005, Aktenzeichen: 3 Ausl. 116/04 



OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 3 Ausl. 116/04

Beschluss vom 28.01.2005


Leitsatz:1. Zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen einen deutschen Staatsangehörigen bei übermäßiger Verfahrensdauer im ersuchenden Mitgliedstaat.

2. Dass gegen einen Verfolgten Europäischer Haftbefehl und Haftbefehl im ersuchenden Staat besteht, lässt keinen zwingenden Schluss auf Fluchtgefahr zu.
Rechtsgebiete:IRG
Vorschriften:IRG § 15, IRG § 49, IRG § 80 Abs. 1,
Stichworte:Europäischer Haftbefehl, Auslieferung Deutscher an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (hier: Republik Polen), Auslieferungshaft, übermäßige Verfahrensdauer, Fluchtgefahr,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-STUTTGART – Beschluss vom 28.01.2005, Aktenzeichen: 3 Ausl. 116/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-stuttgart/olg-stuttgart-beschluss-vom-28-01-2005-az-3-ausl-11604

"OLG-STUTTGART - 28.01.2005, 3 Ausl. 116/04" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN