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JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTBeschluss vom 27.11.2000, Aktenzeichen: 1 Ws 226/00 



OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 1 Ws 226/00

Beschluss vom 27.11.2000


Leitsatz:Der Angeklagte hat kein Beschwerderecht gegen die Verfahrensabtrennung hinsichtlich seiner Mitangeklagten, wenn das gegen ihn geführte Verfahren dadurch nicht gehemmt wird.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 305 Satz 1,

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