Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTBeschluss vom 27.01.2009, Aktenzeichen: 8 W 19/09 

OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 8 W 19/09

Beschluss vom 27.01.2009


Leitsatz:Richter- und Sachverständigenablehnungsverfahren verlieren in der Beschwerdeinstanz nicht ihren Charakter als Nebenverfahren.

Bei einem erfolglosen Rechtsmittel ergeht eine Kostengrundentscheidung durch das Beschwerdegericht gem. § 97 Abs. 1 ZPO zu Lasten des Rechtsmittelführers.

Bei einer erfolgreichen Beschwerde sind die für das zweitinstanzliche Verfahren aufzuwendenden außergerichtlichen Kosten der Parteien Teil der Kosten des Hauptverfahrens und werden von der dort getroffenen Kostengrundentscheidung umfasst.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO §§ 42 ff, ZPO § 97 Abs. 1, ZPO § 103 Abs. 1, ZPO § 406,
Verfahrensgang:LG Ravensburg, 1 O 62/005 vom 12.11.2008

Volltext

Um den Volltext vom OLG-STUTTGART – Beschluss vom 27.01.2009, Aktenzeichen: 8 W 19/09 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-STUTTGART - 27.01.2009, 8 W 19/09" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum