JuraForum.de > Urteile > OLG-STUTTGART > Beschluss vom 26.07.2005, Aktenzeichen: 5 W 36/05
| Leitsatz: | Die Zwangsvollstreckung wegen einer nicht vertretbaren Handlung i.S. von § 888 ZPO ist nicht schon dann ausgeschlossen, wenn ein Dritter an der Handlung mitwirken muss. Der Schuldner muss in einem solchen Fall versuchen, die Mitwirkung - auch durch das Angebot einer Entschädigung und bei Aussicht auf Erfolg im Klagewege - des Dritten zu erreichen. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 888, |
| Verfahrensgang: | LG Stuttgart 25 O 443/04 18.03.2005 |
Um den Volltext vom OLG-STUTTGART – Beschluss vom 26.07.2005, Aktenzeichen: 5 W 36/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-STUTTGART - 26.07.2005, 5 W 36/05" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum