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JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTBeschluss vom 24.06.2002, Aktenzeichen: 2 Ss 166/02 



OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 2 Ss 166/02

Beschluss vom 24.06.2002


Leitsatz:Wer bei der Beladung eines Kraftfahrzeugs mit Holz, das er sodann im öffentlichen Straßenverkehr lenken will, keine Kenntnisse über das spezifische Gewicht beeinflussende Faktoren wie "Hiebzeit", Feuchtigkeit usw. hat, darf nicht, um das zulässige Gesamtgewicht maximal auszunutzen, so viel wie möglich laden bis die Überladung "ins Auge springt". Vielmehr gilt es umgekehrt, weniger als zuviel zu laden oder in unklaren Fällen eine Überprüfung durch Wiegen des Fahrzeugs durchzuführen.
Rechtsgebiete:OWiG
Vorschriften:OWiG § 80 Abs. 1, OWiG § 80 Abs. 4 Satz 3, OWiG § 80 a Abs. 2 Nr. 2,
Verfahrensgang:AG Freudenstadt 4 OWI 25 Js 14198/01
AG Freudenstadt AK 11/02

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