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JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTBeschluss vom 23.05.2006, Aktenzeichen: 13 W 29/06 

OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 13 W 29/06

Beschluss vom 23.05.2006


Leitsatz:Die Zurückweisung einer Gegenvorstellung, mit welcher sich eine Partei gegen die Anordnung einer Begutachtung zur Überprüfung ihrer Prozessfähigkeit wendet, ist ebensowenig mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar wie die Anordnung der Begutachtung selbst.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 567 I,
Verfahrensgang:LG Ellwangen 3 O 292/04 vom 08.12.2005

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