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JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTBeschluss vom 22.11.2004, Aktenzeichen: 1 Ws 271/04 



OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 1 Ws 271/04

Beschluss vom 22.11.2004


Leitsatz:Im Klageerzwingungsverfahren muss der Vortrag des Anzeigeerstatters zur Beweis-würdigung die bestimmte Behauptung enthalten, es bestehe im Falle der Erhebung der öffentlichen Klage die Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte wegen des Vorwurfs verurteilt werde. Äußert der Verfahrensbevollmächtigte des Antragstellers selbst Zweifel an der Beweisbarkeit des Vorwurfs, so ist der Antrag unzulässig.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 172 Abs. 3 Satz 1,

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