JuraForum.de > Urteile > OLG-STUTTGART > Beschluss vom 22.11.2004, Aktenzeichen: 1 Ws 271/04
| Leitsatz: | Im Klageerzwingungsverfahren muss der Vortrag des Anzeigeerstatters zur Beweis-würdigung die bestimmte Behauptung enthalten, es bestehe im Falle der Erhebung der öffentlichen Klage die Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte wegen des Vorwurfs verurteilt werde. Äußert der Verfahrensbevollmächtigte des Antragstellers selbst Zweifel an der Beweisbarkeit des Vorwurfs, so ist der Antrag unzulässig. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 172 Abs. 3 Satz 1, |
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