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JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTBeschluss vom 22.05.2001, Aktenzeichen: 8 W 583/2000 



OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 8 W 583/2000

Beschluss vom 22.05.2001


Leitsatz:- Mahnanwalt/Rechtsbeistand -

Mit Wegfall der auf ein Landgericht beschränkten Postulationsfähigkeit begründet die Abgabe vom Mahngericht am (Wohn-)Sitz des Klägers an das -- in einem anderen Landgerichtsbezirk gelegene -- Landgericht am Sitz des Beklagten nicht mehr die "Notwendigkeit" eines Anwaltswechsels im Sinn von § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO.

Dies gilt auch, wenn der Kläger zunächst einen Rechtsbeistand beauftragt hat.
Rechtsgebiete:ZPO, BRAGO
Vorschriften:ZPO § 91 Abs. 2 S. 3, BRAGO § 43,
Verfahrensgang:LG Ravensburg 2 O 937/2000

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