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JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTBeschluss vom 21.02.2007, Aktenzeichen: 1 Ws 47/07 

OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 1 Ws 47/07

Beschluss vom 21.02.2007


Leitsatz:Werden in einem Klageerzwingungsantrag fremdsprachliche Urkunden zum ergänzenden Vortrag und als Beweismittel in Bezug genommen, denen keine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beiliegt, so ist der Antrag unzulässig.
Rechtsgebiete:StPO, GVG
Vorschriften:StPO § 172 Abs. 3 Satz 1, GVG § 184,

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