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JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTBeschluss vom 21.01.2008, Aktenzeichen: 2 Ws 328/07 



OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 2 Ws 328/07

Beschluss vom 21.01.2008


Leitsatz:1. Der Betreiber eines sogenannten Music-On-Demand-Dienstes, der seinen Nutzern über das Internet bereits erschienene Musiktitel und Alben in der Weise zur Verfügung stellt, dass jeder Nutzer diese Titel vom Tonträger des Betreibers jederzeit, beliebig oft, in beliebiger Zusammenstellung und von jedem beliebigen Ort aus abrufen kann, macht den Tonträger der jeweiligen Tonträgerhersteller dadurch öffentlich zugänglich im Sinne von §§ 85 Abs. 1, 19 a UrhG, auch wenn die Nutzer die musikalischen Inhalte nur zum Anhören - ohne die Möglichkeit zum Herunterladen - abrufen können.

2. In Abgrenzung zur Sendung nach § 20 UrhG entscheidet beim öffentlichen Zugänglichmachen im Sinne von § 19 a UrhG nicht der Sendende, sondern der Empfänger über Zeitpunkt, Reihenfolge und Umfang des von ihm veranlassten Empfangs.
Rechtsgebiete:UrhG
Vorschriften:UrhG § 85 Abs. 1, UrhG § 85 Abs. 19 a, UrhG § 20,
Verfahrensgang:LG Stuttgart, 10 Qs 8/07 vom 24.08.2007
AG Stuttgart, 29 Gs 608/07

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