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JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTBeschluss vom 20.02.2001, Aktenzeichen: 8 W 555/2000 



OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 8 W 555/2000

Beschluss vom 20.02.2001


Leitsatz:Schranken eines Sondernutzungsrechts

Aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer kann sich aus den konkreten Verhältnissen des Einzelfalls ergeben, dass ein Eigentümer mit einem Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche verpflichtet ist, dem benachbarten Miteigentümer, der keinen äußeren Zugang zu seiner ebenfalls mit Sondernutzungsrecht stehenden Gartenfläche hat, zu deren ordnungsgemäßer Bewirtschaftung zu bestimmten Zeiten Durchgang zu gewähren.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 13, WEG § 14,

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