JuraForum.de > Urteile > OLG-STUTTGART > Beschluss vom 19.12.2007, Aktenzeichen: 1 W 60/07
| Leitsatz: | 1. Die Ablehnung eines medizinischen Sachverständigen gemäß §§ 406 Abs. 1 Satz 1, 42 Abs. 2 ZPO ist nicht allein deshalb gerechtfertigt, weil sowohl das Krankenhaus, in dem der Sachverständige als Chefarzt tätig ist, als auch das beklagte Klinikum akademische Lehrkrankenhäuser derselben Universität sind. 2. Bei der für die Beurteilung maßgeblichen verobjektivierten Betrachtung besteht die Gefahr einer Rufschädigung aller akademischen Lehrkrankenhäuser im Falle des Nachweises eines Behandlungsfehlers in einem dieser Krankenhäuser nicht. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 42 Abs. 2, ZPO § 406 Abs. 1 Satz 1, |
| Verfahrensgang: | LG Stuttgart, 15 O 25/07 vom 14.11.2007 |
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