( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTBeschluss vom 19.03.2008, Aktenzeichen: 20 W 3/06 



OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 20 W 3/06

Beschluss vom 19.03.2008


Leitsatz:1. Eine Veräußerung von Anteilen nach Antragstellung führt auf Grund einer analogen Anwendung des § 265 Abs. 2 ZPO nicht zum Wegfall der Antragsberechtigung im Spruchstellenverfahren.

2. Ein Anspruch auf bare Zuzahlung nach § 196 UmwG steht nur demjenigen Anteilsinhaber zu, der infolge eines Formwechsels eine individuelle Benachteiligung erleidet; allein Veränderungen in der rechtlichen Ausgestaltung der Mitgliedschaft vermögen den Anspruch nicht auszulösen.

3. Zur Bewertung einer (russischen) Marke im Spruchverfahren.
Rechtsgebiete:ZPO, UmwG
Vorschriften:ZPO § 265 Abs. 2, UmwG § 196, UmwG § 207,
Verfahrensgang:LG Stuttgart, 34 AktE 4/00 KfH vom 19.12.2005

Volltext

Um den Volltext vom OLG-STUTTGART – Beschluss vom 19.03.2008, Aktenzeichen: 20 W 3/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-stuttgart/olg-stuttgart-beschluss-vom-19-03-2008-az-20-w-306

"OLG-STUTTGART - 19.03.2008, 20 W 3/06" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN