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JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTBeschluss vom 19.01.2005, Aktenzeichen: 8 W 411/04 

OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 8 W 411/04

Beschluss vom 19.01.2005


Leitsatz:1. Die deutschen Gerichte sind gemäß Art. 5 Nr. 1a EuGVVO für einen Zahlungsanspruch einer deutschen Wohnungseigentümergemeinschaft aus dem Gemeinschaftsverhältnis gegen einen im Ausland (hier: Spanien) wohnenden Wohnungseigentümer international zuständig.

2. Die starke Ortsbezogenheit eines solchen Anspruchs rechtfertigt es, in Abweichung von den §§ 269 Abs. 1, 270 Abs. 4 BGB als Erfüllungsort der Zahlungsverpflichtungen eines Wohnungseigentümers an die Gemeinschaft den Ort der Wohnungsanlage anzusehen.
Rechtsgebiete:EuGVVO, BGB
Vorschriften:EuGVVO Art. 5 Nr. 1a, BGB § 269 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Stuttgart 10 T 221/04 vom 25.10.2004
AG Nürtingen III 29/04 WEG
Rechtskraft:ja

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