( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTBeschluss vom 18.10.2007, Aktenzeichen: 8 W 412/07 



OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 8 W 412/07

Beschluss vom 18.10.2007


Leitsatz:Die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers einer GmbH ist nach § 10 Abs. 1 Satz 2 GmbH im Handelsregister einzutragen. Dabei stellt auch die Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot gem. § 181 BGB eine eintragungspflichtige Tatsache dar. Ob die Befreiung von § 181 BGB generell erteilt wird oder ob sie sich auf bestimmte Arten von Geschäften der GmbH bzw. auf die Vertretung gegenüber bestimmten Dritten beschränkt, ist für dien Eintragungspflicht unerheblich. Der Umfang der Vertretungsbefugnis wie der Befreiung vom Verbot des § 181 BGB muss sich dabei ohne Zuhilfenahme der Anmeldungsunterlagen und ohne Kenntnis sonstiger tatsächlicher Umstände aus dem Handelsregister selbst ergeben. Daraus folgt, dass bei der Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot mit Beschränkung auf Geschäfte mit bestimmten Dritten, diese bei der Anmeldung konkret zu benennen und einzutragen sind.
Rechtsgebiete:BGB, GmbHG
Vorschriften:BGB § 181, GmbHG § 10 Abs. 1 Satz 2,
Verfahrensgang:LG Stuttgart 32 T 3/07 KfH vom 03.08.2007
AG -RegG- Stuttgart HRB 721016

Volltext

Um den Volltext vom OLG-STUTTGART – Beschluss vom 18.10.2007, Aktenzeichen: 8 W 412/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-stuttgart/olg-stuttgart-beschluss-vom-18-10-2007-az-8-w-41207

"OLG-STUTTGART - 18.10.2007, 8 W 412/07" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN