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JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTBeschluss vom 17.11.2000, Aktenzeichen: 8 W 153/99 

OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 8 W 153/99

Beschluss vom 17.11.2000


Leitsatz:Nach neuem Firmenrecht begründet die Aufnahme der Ortsangabe "Stuttgart" in eine Firma in der Regel nicht schon deshalb eine "ersichtliche Eignung zur Irreführung", weil Sitz des Unternehmens eine politische selbständige Nachbargemeinde in der Region Stuttgart ist.
Rechtsgebiete:HGB
Vorschriften:HGB § 18 Abs. 2 nF,

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