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JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTBeschluss vom 14.10.2002, Aktenzeichen: 3 Ausl. 86/02 

OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 3 Ausl. 86/02

Beschluss vom 14.10.2002


Leitsatz:(Vorläufige) Auslieferungshaft kann auch dann angeordnet werden, wenn der Verfolgte im Inland wegen einer anderen Tat verfolgt wird und sich deswegen in Untersuchungshaft befindet.
Rechtsgebiete:EuAlÜbk, IRG
Vorschriften:EuAlÜbk Art. 19, IRG § 37,

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